Die Abrechnung der Transportleistung mit IN tIME findet ausschließlich über eine Tourenübersicht (siehe Tourenübersicht) statt. Senden Sie uns nur dann eine Rechnung anhand der Belege, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
Eine Tourenüberischt ist eine Aufstellung aller von Ihnen für uns durchgeführten Transporte. Wir senden Ihnen diese Tourenübersicht für die Zeiträume 1. bis 15. des Montas und 16. bis Monatsende jeweils ca. 4 Werktage nach Ende des jeweiligen Zeitraums per Post zu. Sie können diese Tourenübersicht auch selbst über das Internet erstellen (siehe Unternehmerportal). Beachten Sie hierbei, dass auf der Tourenüberischt nur diejenigen Touren aufgeführt sind, von denen Sie die Belege bei uns abgegeben haben.
Nachdem Sie die Tourenübersicht erhalten haben, sollten Sie die Aufstellung prüfen. Bei Abweichungen oder Problemen wenden Sie sich direkt an die zuständige Niederlassung. Wenn die Tourenübersicht in Ordnung ist, erstellen Sie uns bitte eine Rechnung, bei der Sie unbedingt die Tourenübersichtsnummer angeben, mit dem ausgewiesenen Gesamtbetrag. Wie Rechnung aussehen müssen und welche Angaben zu erfolgen haben, können sie den unten folgenden Musterrechnungen entnehmen.
Titel |
Autor |
Datum |
Download |
Online lesen |
Checkliste - Rechnungserstellung/-versand Beachten Sie zur Abrechnung der Transportleistung bitte noch nachfolgende Regeln, um den Rechnungslauf und die Bezahlung möglichst reibungslos zu gestalten. |
Siegmann, Holger |
2019-05-16 |
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Autor |
Datum |
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Online lesen |
Checkliste - Rechnungserstellung/-versand Beachten Sie zur Abrechnung der Transportleistung bitte noch nachfolgende Regeln, um den Rechnungslauf und die Bezahlung möglichst reibungslos zu gestalten. |
Siegmann, Holger |
2019-05-16 |
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Rechnung, die anhand der Tourenübersichten erstellt werden, müssen immer die nachfolgende Rechnungsadresse haben:
inTime Express Logistik GmbH
Am Kirchhorster See 1
D-30916 Isernhagen
Bei Auslandstransporten geben Sie bitte auch die Ust.-Nr. an: DE 125 132 863
Wenn Sie Ihre Tourenübersicht über das Unternehmerportal erstellen, senden Sie bitte Ihre Reklamationen schriftlich über das System (siehe auch Info zum Unternehmer-Portal).
Erhalten Sie Ihre Tourenübersicht per Post, wenden Sich sich bitte bei Unstimmigkeiten direkt an die zuständige Filiale. Je nach Umfang der Abweichung erstellen wir Ihnen dann eine zusätzliche oder eine korrigierte Tourenübersicht, oder wir übertragen den Fehlbetrag auf die nächste Tourenübersicht.
Bitte erstellen Sie je Tourenübersicht eine separate Rechnung an uns, die mit dem Betrag auf der Tourenübersicht übereinstimmt. Sonstige Kosten, die nicht auf der Tourenübersicht aufgeführt sind, sind direkt in der zuständigen IN tIME-Filiale zu reklamieren.
Eingehende Rechnungen werden bei IN tIME auf sachliche und fachliche Richtigkeit hin überprüft. Bei Fehlern oder Korrekturbedarf senden wir die Rechnung im Original und ungebucht an Sie zurück. Wenn die neu erstellte Rechnung umgehend an uns zurückgesendet wird, zählt für diese Rechnung der Rechnungseingang der ersten Rechnung. Bei sich wiederholenden oder häufiger auftretenden Fehlern bei der Rechnungsstellung, zählt dann der erste Rechnungseingang nicht mehr. Bemühen Sie sich von daher immer eine korrekte Rechnung an uns zu stellen. (siehe auch die Musterexemplare der Rechnungen)
Zur Zeit zahlen wir die Rechnungen mit nachfolgendem unverbindlichen Zahlungsziel. Auschlaggebend ist hierbei der Eingangstempel von inTime auf Ihrer Rechnung.
Rechnung auf Grundlage Tourenübersicht / Unternehmerportal:
Rechnungseingang bis Dienstag + 21 Tage. Rechnungen die ab Mittwoch bei uns eintreffen werden 21 Tage nach dem darauffolgenden Dienstag bezahlt.
Rechnungen anhand normaler Belege:
Rechnungseingang bis Dienstag + 35 Tage. Rechnungen die ab Mittwoch bei uns eingehen werden 35 Tage nach dem darauffolgenden Dienstag bezahlt.
Nebenkosten erstatten wir Ihnen aus den nachfolgend aufgezählten Bereichen anhand Ihrer eingereichten Belege. Hierbei reicht eine Kopie der Belege aus. Die GO-Maut wird auf Basis des Internetkalkulators berechnet und Ihnen vergütet.
Alle streckenbezogene Kosten, wie z.B. Mauten, Tunnelgebühren, Fährkosten usw.
Wir vergüten keine zeitbezogenen Auslagen wie z.B. Autobahnvignette Österreich.
Fehlanfahrten sind nach Beleg dann mit uns abzurechnen, wenn diese durch uns oder durch unseren Auftraggeber zu vertreten sind. Als Beleg werden hierzu Frachtbriefe anerkannt, die vom Kunden (sofern Sie schon bei der Ladestelle waren) oder von Ihnen selbst erstellt und unterschrieben (wenn Sie noch nicht bei einer Ladestelle waren) eingereicht werden. Vermerken Sie hierzu auf dem Frachtbrief deutlich FEHLANFAHRT und den Ort bis zu dem Sie gefahren sind. Geben Sie diesen Beleg versehen mit Ihrer Unternehmernummer und der Frachtbriefnummer wie jeden anderen Beleg bei uns ab.